- Sekundärgenossenschaften
- Freiwillige Zusammenschlüsse von Primärgenossenschaften in Zentral- oder Hauptgenossenschaften. Sie sind aus den gleichen Ursachen wie die Primärgenossenschaften entstanden und treten sowohl in der Rechtsform der ⇡ eingetragenen Genossenschaften (eG), als auch in der einer Kapitalgesellschaft (i.d.R. einer AG) auf. Die Hauptaufgaben der Sekundärgenossenschaften sind im Banksektor der Geldausgleich und die Refinanzierung der Kreditgenossenschaften, im Warenverkehr die Zusammenfassung von Beschaffung und Absatz auf der nächsthöheren Wirtschaftsstufe, der Großhandelsstufe. Sekundärgenossenschaften sind sowohl im Banken- als auch im Warensektor in der jüngsten Vergangenheit auch dazu übergegangen, Aufgaben der Primärstufe zu übernehmen (z.B. Übernahme des Warengeschäftes einer ursprünglichen Primärgenossenschaft im Landwirtschaftsbereich).
Lexikon der Economics. 2013.